“Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass er das Geld genommen hat - wer hätte es denn sonst tun sollen“, sagte Richterin Lidia Mumm. 80 Stunden gemeinnützige Arbeit - so lautete das Urteil.

Winsen. Der 20-Jährigen wurde beschuldigt, am 26. September 2009 zusammen mit vier Freunden in die Wohnung von Fred B. (31), eines Mieters seines Vaters, in Fischbek eingedrungen zu sein. Hier habe er die Möbel des Geschädigten zerlegt und zusammen mit dessen anderen Besitz in Säcke gepackt. Dabei soll er 400 Euro entwendet haben.

"Ja, wir haben in der Wohnung die Sachen zusammengepackt, aber das Geld habe ich nicht genommen", betonte Nils U. Er war zu diesem Gerichtstermin ohne Anwalt erschienen, verteidigte sich selbst. So erzählte er, dass der Angeklagte seinem Vater mehrmals die Miete schuldig geblieben sei und des Öfteren zu Wutausbrüchen neige, die sich gegen ihn und seinen Vater richteten. Außerdem habe ein Praktikant des Vaters im Anschluss an die "Pack-Aktion" drei Tütchen mit Marihuana vor dem Haus gefunden, die sicherlich Fred B. gehört hätten.

"Ich kann den ungeordneten Ausführungen des Angeklagten nicht ganz folgen", räumte die Staatsanwaltschaft im Laufe der Gerichtsverhandlung ein. Auch Richterin Lidia Mumm bezeichnete seine Schilderungen als abenteuerliche Geschichte.

Erst die Zeugenaussage des Fred B. und seines Nachbarn Gerhard G., der den Einbruch beobachtet und Fred B. benachrichtigt hatte, brachten etwas Ordnung in die Aussage des Nils U.

"Als ich in der Wohnung eingetroffen bin, waren die Jungs nicht mehr da", sagte Fred B. Er habe ihn dann vor der nahe gelegenen Vereinsbank getroffen.

"Wenn mein Geld weg ist, haue ich dir eins in die Fresse", habe Fred B. gedroht. Darauf hin habe Nils U. beteuert, dass alles in den Tüten in der Wohnung sei. Doch die Schachtel, in der er das Geld aufbewahre, habe Fred B. leer vorgefunden. Die Verdächtigungen, Drogen besessen zu haben, wies er von sich.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf 70 Arbeitssunden in einer gemeinnützigen Einrichtung für Nils U. Richterin Lidia Mumm ging noch einen Schritt weiter. Ihr Urteil: 80 Arbeitsstunden wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs. Dabei legte sie das Jugendstrafrecht zugrunde. "Eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht wäre viel härter ausgefallen", so die Richterin. Sie sehe die soziale und emotionale Reife des 20-Jährigen jedoch auf dem Stand eines Teenagers. Für diese Einschätzung dürfte auch sein Kleidungsstil gesprochen haben, in dem er vor Gericht erschienen war: Jeans, Turnschuh und Kapuzenpullover.