Zu einem Jahr Haftstrafe auf Bewährung hat das Amtsgericht Winsen die ehemalige 1. Kassenwartin des Schützenvereins Ramelsloh von 1898 verurteilt. Amtsrichter Alexander Reineke sah es als erwiesen an, dass Kerstin B. (38) Untreue in 36 Fällen zwischen 2006 und 2008 begangen hat.

Winsen. Kerstin B., so der Richter in seiner Urteilsbegründung, hat für den Verein bestimmte Gelder zwar auf den internen Buchungskonten verbucht - tatsächlich hatte sie die Gelder aber nicht in vollem Umfang eingezahlt, sondern einen "erheblichen Teil" für sich behalten.

So waren aufgrund dieser falschen Buchungspraxis 3600 Euro nicht auf dem Vereinssparbuch angekommen. Sie habe das Geld "zu Hause liegen gehabt", sagte Kerstin B. - dieser Meinung folgte das Gericht nicht. Die 38-Jährige sei in Geldnöten gewesen und habe mit den Vereinsgeldern private Schulden bezahlt. Auch der Gerichtsvollzieher habe Kerstin B. zu Hause aufgesucht.

So sammelte Kerstin B. auch durchschnittlich 50 Euro beim "Damenstammtisch" ein. Sie zahlte die gut 1500 Euro zwischen 2006 und 2008 aber nicht auf dem Konto ein, sondern gab sie selbst aus. Auch mit einer "Testüberweisung" trieb sie ihr Unwesen. 50 Euro überwies sie vom Vereinskonto auf ihr privates Konto - zahlte den Betrag aber erst neun Monate später zurück.

Im Juni 2008 transferierte die Kassenwartin vom Vereinskonto zwei eigene offene Rechnungen in Höhe von knapp 150 Euro. Und im selben Monat erhielt sie vom Jugendwart eine Bargeldspende in Höhe von 230 Euro, verbrauchte das Geld aber privat. Kerstin B. blieb indes bei ihrem Standpunkt: "Ich habe nichts unterschlagen."