Auf dem Weg zur “lebendigen und wachsenden Stadt“ haben es Hamburger Stadtplaner zunehmend schwer, ihr Ziel zu erreichen, mehr Wohnraum in bestehenden Wohnvierteln unterzubringen.

Harburg. Gerade ist im Bezirk Harburg der Traum geplatzt, alte Siedlungsgebiete in Wilstorf (Mensingstraße/Osterbaum) und Eißendorf (Weinligstraße) mit Pfeifenstiel-Grundstücken und rückwärtiger Bebauung zu verdichten. Die Bezirksversammlung beugte sich dem Druck alteingesessener Bewohner und entschied, das Planungsverfahren zu beenden. Und jetzt bahnt sich auch für das Heimfelder Villengebiet eine Größenbeschränkung an. Ende Februar beschloss der Stadtplanungsausschuss, die Verwaltung möge ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren für das Villengebiet in die Wege leiten. Und weil die Zeit drängt - ein Bauantrag müsste sonst genehmigt werden - befasst sich schon heute der Hauptausschuss (Sitzung 18 Uhr im Rathaus) mit dem Verfahren, und nicht erst die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 23. März. Voraussichtlich im Herbst werden dann Bewohner des Gebiets in einer öffentlichen Plandiskussion ihre Stellungnahme abgeben können. Carl-Henning von Ladiges, Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung: "Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang des Verfahrens."

Die beabsichtigten Größenbeschränkungen im Villengebiet zwischen Hugo-Klemm-Straße, Meyers Park und Milchgrund sehen vor, Neubauten nur noch in einer Größenordnung bis zwei Wohneinheiten zu genehmigen. Nur in Ausnahmefällen sollen - nach Lage der Umgebung - auch Gebäude mit vier bis sechs Wohneinheiten errichtet werden dürfen. Vorhandene Häuser genießen Bestandsschutz. Von Ladiges: "Politischer Wille ist es, den Einzelhauscharakter des Gebiets zu erhalten." Ralf-Dieter Fischer dazu im Stadtplanungsausschuss: "In der Vergangenheit sind viele Bausünden begangen worden." Vertreter von GAL und SPD stehen hinter den Beschränkungen. Ekkehard Rumpf (FDP) und auch Jürgen Duenbostel (Linke) sind gegen Reglementierungen.

Auslöser der gesamten Debatte um den Heimfelder Baustufenplan waren vergangenes Jahr zwei Bauprojekte in den Straßen Haselhain und Am Waldschlößchen. Dort hatten Anwohnerinitiativen gegen die Größen beider Villenbauten geklagt, die im Fall Haselhain die Vorgaben des Baustufenplans um 25 Prozent überschritten und im Fall Am Waldschlößchen um 15 Prozent. Das Verwaltungsgericht wie auch das Oberverwaltungsgericht urteilten in der Zwischenzeit und stellten fest, dass der Gebietsprägungsanspruch nicht negativ beeinflusst werde, die Baugenehmigungen durch die Harburger Verwaltung seien rechtens.

In beiden Fällen ist der Harburger Unternehmer Matthias Wolpers (Wolpers & Partner) Bauträger. Und auch der Bauantrag, der jetzt den dringlichen Verfahrensbeschluss zur Folge hat, ist von ihm eingereicht. Anstelle seiner Villa am Corduaweg 29 wollte er eine neue Stadtvilla mit vier Wohneinheiten und Tiefgarage bauen. Wolpers: "Das soll mir nicht genehmigt werden. Dasselbe Haus mit nur zwei Wohneinheiten dagegen ja. Ich werde eine Initiative gegen das Änderungsverfahren ins Leben rufen."