“Ich habe davon nichts gewusst“, beteuerte der Angeklagte Lars B. aus Rosengarten am Montag im Gerichtssaal des Amtsgerichts Winsen.

Winsen. Der 45-Jährige wurde beschuldigt, Amtsträgern der Hamburger Wasserwerke und der Stadtwerke Winsen einen Vorteil verschafft zu haben - und zwar Konzert-Karten für die Color Line Arena. Ausgesprochen habe die Einladungen sein Mitarbeiter Karsten P. (42), der in der Firma den Posten "Leiter Gebäudeservice" bekleidet.

Im Jahr 2006 habe der Angeklagte Lars B. auf Vorschläge des Angeklagten Karsten P. entschieden, Mitarbeiter von Kundenunternehmen zu Konzerten und anderen Veranstaltungen in der Color Line Arena einzuladen. Diese Einladungen hätten der Kundenbetreuung und Kundenneuwerbung dienen sollen.

Die Kundenauswahl habe Karsten P. getroffen. Die Hamburger Wasserwerke sowie die Stadtwerke Winsen gehören zu den potenziellen Kunden der Firma. "Dabei habe er die Einladung aller Gäste in die Arena mit seinem Vorgesetzten Lars B. abgesprochen", so Karsten P. (42).

Während der Zeuge B., tätig bei den Stadtwerken Winsen, diese Einladung zusammen mit seiner Ehefrau angenommen hat, habe Zeuge S., Mitarbeiter der Hamburger Wasserwerke, sofort abgelehnt. Zu Recht: Mitarbeiter von Staatsbetrieben dürfen als potenzielle Auftraggeber weder Leistungen angeboten bekommen, noch annehmen. Aus diesem Grund standen Lars B. und Karsten P. vor Gericht. Verurteilt wurde allerdings nur Karsten P. - und zwar zu einer Geldstrafe von 4000 Euro. Sein Vorgesetzter Lars B. wurde freigesprochen. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er von den Einladungen der beiden Zeugen gewusst habe.