Das Oberlandesgericht Celle berät zurzeit über die Zulassung der Berufung im Verfahren der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg gegen ihren ehemaligen Hauptgeschäftsführer Wolfram Klein.

Lüneburg. "Die Akte liegt dem Vorsitzenden vor, der Senat wird jetzt beraten, wie weiter vorzugehen sein wir.", sagt Stephanie Springer, Sprecherin des Oberlandesgerichts. Das Landgericht Lüneburg hatte entschieden, dass die Kündigungen der IHK gegenüber Wolfram Klein nichtig seien und die Kammer ihrem ehemaligen Hauptgeschäftsführer mehr als 100 000 Euro an Bezügen nachzahlen muss. Die IHK hatte sich Ende vergangenen Jahres daraufhin entschieden, Antrag auf Berufung bei der nächsten Instanz zu stellen.

Die kammerkritische Vereinigung "Bundesverband für freie Kammern" (bffk) hat unterdessen öffentlich gefordert, die Gehälter der Geschäftsführer in den deutschen Kammern offenzulegen. "Die Kammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts", teilt Bundesgeschäftsführer Kai Boeddinghaus mit, "sie sind der Gesellschaft, die ihnen Rechte und Pflichten verliehen hat, zu Transparenz und Rechenschaft verpflichtet."

Der bffk habe nun alle Industrie- und Handelskammern angeschrieben und "um Übermittlung der Gehälter der Hauptgeschäftsführer und stellvertretenden Hauptgeschäftsführer gebeten". Die IHK Lüneburg-Wolfsburg werde die geforderten Zahlen keinesfalls liefern, erklärte Sprecher Markus Mews: "Auf seinen Fragenkatalog hin haben wir dem bffk umfassend die gewünschten Auskünfte erteilt."