“Ich kann einfach nicht mehr. Meine Schwester hat mir nie geholfen, ich durfte die ganze Drecksarbeit machen“, sagte Christel M. aus Marschacht, die Hände hielt sie vor ihr Gesicht, ihre Schultern bebten. Gestern musste sich die 56-Jährige vor dem Amtsgericht Winsen verantworten.

Winsen. Was Christel M. zur Last gelegt wurde: Sie soll die Rente ihrer Mutter von monatlich 280 Euro veruntreut haben. Das heißt, sie habe von Mai bis November 2008 das Geld nicht an das Pflegeheim, in dem die alte Dame untergebracht war, weitergeleitet, sondern für den eigenen Bedarf ausgegeben.

Im März 2004 habe sie ihre Mutter zu sich genommen. Die alte Dame habe nicht mehr alleine leben können. Bis dahin sei die Rente auf das Konto ihrer Mutter überwiesen worden. "Und meine Schwester hat es regelmäßig abgebucht und für sich genutzt", so Christel M. Ihre Schwester habe eine Vollmacht für das Konto gehabt. "Dabei war ich immer diejenige, die sich um unsere Mutter gekümmert hat", so Christel M. So sei auch sie es gewesen, die die häusliche Pflege der Mutter übernehmen wollte. Nachdem die Angeklagte ihre Mutter dann zu sich genommen hatte, habe sie die Rentenversicherung angewiesen, die monatlichen 280 Euro auf ihr eigenes Konto zu überweisen. Ihre Mutter sei damit einverstanden gewesen. "Ich habe rund um die Uhr gekocht, gewaschen, sie gefüttert. Ich habe das alles gerne gemacht, aber von irgendetwas mussten mein Mann und ich doch auch leben", sagte Christel M. mit zitternder Stimme. Schon damals bezog das Ehepaar Unterstützung durch Hartz IV.

"Das ist ja auch verständlich", räumte Richter Alexander Reineke ein. "Aber nachdem ihre Mutter im Mai 2008 ins Pflegeheim gekommen ist, stand ihnen das Geld nicht mehr zu."

"Na ja, ich gebe zu - das habe ich dann für uns ausgegeben", so Christel M. "Es war nicht richtig. Aber wir hatten einfach kein Geld." Warum? Ihr Hartz-IV-Satz sei falsch berechnet worden und habe zum Leben nicht ausgereicht.

Da die Angeklagte aber in früheren Verfahren bereits vier Mal wegen Betruges verurteilt worden war, forderte Staatsanwältin Susanne Schwartau eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Sie warf Christel M. Untreue in sieben Fällen vor - für jeden Monat, in dem sie das Geld nicht an das Pflegeheim weiter geleitet hatte.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ging Richter Alexander Reinke aber nicht davon aus, dass mehrere Untreuetatbestände vorlagen. Er fasste die sieben Monate zu einer Tat zusammen. Das Urteil des Richters: Zwei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.