Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision im sogenannten Prozess um die "Tote im Maisfeld" verworfen. Damit ist das Urteil des Stader Landgerichts vom 26. Juni letzten Jahres gegen eine 52-Jährige rechtskräftig. Der Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am 28. Juli 2008 eine damals 75-jährige auf einem Maisfeld nahe Kakerbeck/Oersdorf mit einem Medikamentencocktail und anschließendes Erwürgen getötet zu haben. Die 52-Jährige musste sich vor dem Landgericht verantworten, wo sie wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt wurde. Die Frau wird in Kürze ihre Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt antreten, wie die Stader Staatsanwaltschaft mitteilte.