Angesichts der frostigen Witterungslage nebst vereisten Wegen und Straßen weist die Buchholzer Stadtverwaltung noch einmal auf die Regelungen der Straßenreinigungssatzung hin. Danach müssen die Anwohner dafür sorgen, dass die Gehwege an ihren Grundstücken geräumt und gestreut sind. Und zwar in einer Breite von 1,20 Metern - es sei denn, der Gehweg ist schmaler. Dann muss er in Gänze von Schnee und Eis befreit werden. An Straßen ohne Bürgersteig reicht es, einen Streifen von einem Meter Breite zu reinigen. Wer das Eis auf seinem Gehweg nicht weghacken will, kann auch auf Sand oder Granulat zurückgreifen und nur streuen. Hauptsache, die Sturzgefahr ist beseitigt. "Wir appellieren deshalb noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte kommen Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nach!", sagt Jürgen Steinhage, Leiter des Fachbereichs Betriebe.