“Was ich getan habe, tut mir sehr leid. Die Krankheit hat mein Leben zerstört“, sagte Ralf K. vor dem Amtsgericht Winsen. “Das haben wir berücksichtigt“, bekräftigte Richterin Lida Mumm.

Winsen. Gestern sprach die Vorsitzende des Schöffengerichts in Winsen ihr Urteil im Fall Ralf K.: Ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wegen Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs mit der Absicht einen Unglücksfall herbeizuführen und Widerstand gegen die Staatsgewalt unter Verwendung einer Waffe. Ralf K. hatte am 5. Dezember 2008 auf der Willy-Brandt-Straße in Lüneburg dreimal versucht, einen neben ihm fahrenden Golf von der Straße abzudrängen. Beim dritten Mal kollidierten die Autos. Ferner nötigte er am selben Tag einen 91 Jahre alten Autofahrer in Bendestorf, mit seinem Wagen stehen zu bleiben. Ralf K. ließ sich den Führerschein des Mannes zeigen, riss ihn an sich und gab ihn bei einer Polizeistation ab. Vier Tage später machte er auf dem Schlossmühlendamm in Hamburg durch ein rasantes Wendemanöver eine Polizeistreife auf sich aufmerksam. Statt den Beamten seine Papiere zu zeigen, zog er ein Messer. (Die Rundschau berichtete).

Ein psychologisches Gutachten, das dem Gericht vorlag, attestierte Ralf K. eine bipolare affektive Störung, eine manisch-depressive Erkrankung. Demnach sei der Angeklagte nur vermindert schuldfähig.

"Zugute halten müssen wir Ihnen, dass sie so geständig sind", erklärte Richterin Lidia Mumm. "Ich war zu dieser Zeit manisch, habe mich nicht unter Kontrolle gehabt", beteuerte Ralf K. Noch vor wenigen Jahren sei er ein angesehener Unternehmer gewesen, der einen mittelständischen Betrieb mit 20 Angestellten führte. 2006 sei die Krankheit dann bei ihm diagnostiziert worden. "Ich wollte das nicht wahr haben."

Ralf K. begab sich in Behandlung. Im Herbst 2008 setzte er seine Medikamente jedoch ab, weil er nicht mehr an den Erfolg der Therapie glaubte. Dadurch sei er in solch eine schlechte Verfassung geraten. In dieser Zeit haben sich die Vorfälle ereignet.

Deswegen sprach sich sein Verteidiger Ole Peters auch nur für eine Geldstrafe aus: 70 Tagessätze à zehn Euro. Im Falle der Nötigung in Bendestorf plädierte er sogar auf "nicht schuldig". Das war in den Augen des Staatsanwalts zu wenig. Der forderte ein Jahr Freiheitsstrafe mit Aussetzung auf Bewährung. Das Schöffengericht kam dieser Forderung in vollem Umfang nach. Die Verteidigung hat nun eine Woche Zeit, in Revision zu gehen.