Der Mann (22) hatte Alkohol getrunken, weigerte sich zunächst das Buchholzer Schwimmbad zu verlassen, wozu er von der Badaufsicht aufgefordert worden war. Schließlich verließ er das Bad, schlief jedoch sitzend in der Eingangshalle ein. Polizisten weckten ihn, untersagten dem Betrunkenen (1,82 Promille) allerdings mit seinem Fahrrad nach Hause zu fahren. Er versprach es zu schieben. Doch eine halbe Stunde später sahen die Polizisten den 22-Jährigen mit dem Fahrrad durch Buchholz fahren. Ihm wurde daraufhin vom Arzt eine Blutprobe abgenommen. Es folgt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.