Das Ordnungsamt des Landkreises Harburg verbietet in diesem Jahr erstmals das Abschießen von Feuerwerkskörpern aus Schreckschusspistolen auf öffentlichen Plätzen und Wegen.

Winsen. In den Vorjahren "wurden neben den Bränden, die durch diese Geschosse verursacht wurden, auch Übergriffe mit den Waffen auf Einsatzkräfte im Landkreis Harburg verzeichnet", so Kreishaussprecher Georg Krümpelmann. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

"Es ist eine Dimension von Gewalttätigkeiten, mit denen unsere Einsatzkräfte zu Silvester zunehmend konfrontiert werden", so Ronald Oelkers, Leiter des Ordnungsamtes bei der Kreisverwaltung in Winsen. Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr würden, so Olkers weiter, bei ihren oft lebenswichtigen Einsätzen mit dem Abschießen von Feuerwerkskörpern auf Einsatzfahrzeuge und auch auf Personen nicht nur bedroht und behindert. Olkers: "Damit verbunden ist auch eine große Verletzungsgefahr." Die Polizei habe sich auf die besondere Situation eingestellt und werde konsequent gegen Störer vorgehen.

Uwe Lehne, Leiter der Polizeiinspektion Harburg sagt: "Jeder von uns kann, auch an Silvester, in eine Notsituation geraten, in der er schnelle Hilfe von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten benötigt. Es wäre fatal, wenn diese Hilfe ausbliebe, weil übermütige Menschen die Einsatzkräfte behinderten."

Zudem warnt die Kreisverwaltung auch in diesem Jahr wieder vor illegalen Feuerwerkskörpern, zumeist aus Asien oder Osteuropa importiert. Georg Krümpelmann: "Diese Feuerwerkskörper sind nicht von der Bundesanstalt für Materialforschung getestet und beinhalten oft einen deutlich höheren Anteil an Schwarzpulvern und explosiven Mischungen. Genauso gefährlich können selbst gebaute Knallkörper werden."