Die Bürgerinitiative (BI) “Für Mienenbüttel/Rade“ durfte in der politischen Auseinandersetzung mit der Gemeinde Neu Wulmstorf die subjektive Meinung verbreiten, der Bürgermeister und führende Politiker des Gemeinderats hätten mit Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bau des Logistikzentrums in Mienenbüttel das Recht gebeugt.

Neu Wulmstorf. Das Landgericht Hamburg hat Klagen gegen den BI-Sprecher Marcus Smidt und die BI-Aktivisten Michael Köppe und Claus Viets als unbegründet abgewiesen. Geklagt hatten Bürgermeister Wolf Rosenzweig (SPD), der SPD-Fraktionsvorsitzende Uwe Gudowius, der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Lüdemann und der Ortsentwicklungsausschussvorsitzende Ekkehard Schmidt-Riediger (CDU). Mit den vier Klagen wollten sie erreichen, dass der Vorwurf der Rechtsbeugung in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative vom 24. November 2008 nicht mehr verbreitet werden darf.

In seiner Begründung bewertet das Landgericht Hamburg die strittigen Passagen als Meinungsäußerung. Der Vorwurf der Rechtsbeugung sei im umgangssprachlichen Sinn gemeint, als Kritik in der politischen Auseinandersetzung. Inhaber politischer Ämter, so das Gericht, müssen in Fragen von öffentlichem Interesse und erheblichen Gewicht polemische und überspitzte Kritik hinnehmen.

Der Rechtsstreit um Vorwürfe der BI Mienenbüttel vor dem Landgericht Hamburg ist noch nicht beendet. Zwei Verfahren gegen Köppe, Smidt und Viets hat das Gericht in den Februar verlegt. In der Klage der Gemeinde Neu Wulmstorf geht es darum, ob die BI den ihr zugespielten vertraulichen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Gewerbegebietes Mienenbüttel veröffentlichen durfte. In einer weiteren Klage wehrt sich Ortsentwicklungsamtsleiter Thomas Saunus gegen die Äußerung, er sei entweder zu dumm gewesen, habe seine Dienstpflicht bewusst verletzt oder er sei korrupt.

Die Gerichts- und Anwaltskosten für die bisher vier Verfahren belaufen sich laut Harald Beiler (Rechtsanwalt von BI-Sprecher Marcus Smidt) auf insgesamt 31 489 Euro. Diese Kosten übernimmt die Gemeinde Neu Wulmstorf. "Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich für die Gemeinde tätig ist, braucht sich nicht verunglimpfen zu lassen. Da ist Rechtsschutz gewährleistet", sagt Thomas Saunus.

Michael Köppe dagegen meint, die Kläger hätten auf eigenes Risiko vor Gericht ziehen und nicht Steuergelder beanspruchen sollen. Wenn sie sich wegen scharfer Kritik in ihrer Kritik gekränkt fühlten, sei es ihre Privatsache, so der Amtsrichter außer Dienst. Deshalb hat Köppe jetzt sieben hochrangige Politiker der Gemeinde Neu Wulmstorf wegen Untreue bei der für Korruptionsbekämpfung zuständigen Staatsanwaltschaft Verden angezeigt. Betroffen sind neben Wolf Rosenzweig, Uwe Gudowius und Jan Lüdemann noch Tobias Handtke, Gerd Mittelstädt (beide SPD) sowie Hans-Heinrich Kanebley und Carola Rust (beide CDU). Sie hätten dem Rechtsschutz im Verwaltungsausschuss zugestimmt oder ihre Vertreter instruiert, entsprechend abzustimmen.