Sonntags bummeln und einkaufen gehen - vier Mal wird das im kommenden Jahr in Buchholz möglich sein. An den Sonntagen 3. Januar, 2. Mai, 26. September und 31. Oktober haben die Geschäfte in Innenstadt und den Gewerbegebieten geöffnet.

Buchholz. Die Verwaltung weist darauf hin, dass, wer sonntags seinen Laden öffnen möchte, seit zwei Jahren dafür eine Erlaubnis braucht. Die gibt's entweder über die Anmeldung via Werbekreis oder Interessengemeinschaft oder direkt per Antrag bei der Stadt Buchholz. Pro Geschäft werden 77 Euro für jeden verkaufsoffenen Sonntag fällig. Wer sein Unternehmen gleich für alle vier Sonntagsmärkte anmeldet, zahlt nur 150 Euro.

"Bereits in den vergangenen beiden Jahren haben wir umfangreich kontrolliert und auf die geänderte Rechtslage hingewiesen", sagt Ron Gauger, Leiter des Fachdienstes Ordnung und Gewerbe. "Im neuen Jahr werden wir deshalb das neue Niedersächsische Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz konsequent umsetzen", kündigt er an.

Wer also seinen Laden an einem der besagten Sonntage öffnet und keine Genehmigung hat, "muss mit einem Bußgeld rechnen und gegebenenfalls seine Geschäftsräume an diesem Tag schließen", betont Gauger. Spätestens eine Woche vor dem verkaufsoffenen Sonntag müssen die Anträge bei der Stadt Buchholz vorliegen. Noch Fragen? Antworten gibt es unter der Telefonnummer 04181/214-230.