Nächste Station Leipzig: Wenn der gefeuerte IHK-Geschäftsführer Wolfram Klein verwaltungsgerichtlich gegen die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg gewinnen will, muss er vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat gestern seine Abberufung für rechtens erklärt. Der Senat unter dem OVG-Präsidenten Dr. Herwig van Nieuwland hat eine Berufung zugelassen.

Nach Urteil des Gerichts durfte die Vollversammlung der IHK den damaligen Hauptgeschäftsführer am 7. April 2008 abberufen, weil "die gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet" war.

Zur Funktionsfähigkeit einer IHK müssten beide Organe vertrauensvoll zusammenwirken. "Ist das nicht mehr der Fall, so kommt es für die Rechtmäßigkeit der Abberufung weder darauf an, ob dem Hauptgeschäftsführer Dienstpflichtverletzungen vorzuwerfen sind, noch, wer im Einzelnen für die Unstimmigkeiten verantwortlich ist."

Zwischen Klein und dem Präsidium bestanden laut Gericht nicht nur Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung, sondern "im Zuge der monatelangen Auseinandersetzungen sind vielmehr auch grundlegende Unterschiede über die Art und Weise der Zusammenarbeit deutlich geworden, die künftig ein vertrauensvolles Zusammenwirken dieser Organe der IHK nicht mehr erwarten lassen".

Der Anwalt von Wolfram Klein meinte: Für eine Abberufung reiche nicht aus, dass die Zerrüttung des Vertrauens nur durch das Präsidium festgestellt würde, die Vollversammlung hätte die Gründe überprüfen und abwägen müssen.

Einigkeit bestand vor Gericht zwar, dass der Ausgangspunkt des Streits - die Neuordnung der Altersversorgung - sachlich richtig und für Klein verpflichtend war. Über Form und Stil allerdings besteht bis heute Uneinigkeit. Gestern bat van Nieuwland ein letztes Mal um außergerichtliche Einigung: Bei diesem Prozess könnten "beide Seiten nur verlieren". Den Streitwert des Verfahrens hat das Gericht auf ein Jahresgehalt Kleins festgesetzt: 159 500 Euro.