Für einen neuen Fernseher hatte Herman D. (74) Geld von der Bank abgehoben und es in einem Bierglas im Wohnzimmerschrank verwahrt. Doch plötzlich waren die 750 Euro verschwunden.

Harburg. Er habe das Geld sicher nur verlegt und werde es wieder finden, tröstete eine Nachbarin den stark sehbehinderten alten Herrn. Der hob noch einmal die gleiche Summe ab und deponierte sie wieder in dem Glas, doch auch dieses Geld war wenige Tage später weg. Der Verdacht fiel auf eine Angestellte des Pflegedienstes. Jetzt wurde gegen Claudia T. (40) vor dem Amtsgericht Harburg wegen Diebstahls verhandelt. Sie habe das Geld nicht angerührt, beteuerte die Angeklagte, doch Herr D. belastete sie schwer. "Als sie mir meine Medikamente geben wollte, habe ich mir aus der Küche ein Glas Wasser geholt, und als ich wiederkam, machte sie sich am Wohnzimmerschrank zu schaffen", sagte er. Während der fraglichen Zeit sei außer der Pflegekraft auch keine fremde Person in seiner Wohnung gewesen, nicht einmal Freunde oder Verwandte. Aussage stand gegen Aussage, doch das Gericht sah den Diebstahl für erwiesen an. Frau T. war schon vorher viermal wegen Betruges und Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden, jetzt kamen noch einmal 900 Euro Strafe dazu, zahlbar in Monatsraten zu 50 Euro. Die Angeklagte nahm das Urteil zwar an, jammerte aber über die Höhe der Raten: "Soviel kann ich nicht aufbringen, ich habe Privat-Insolvenz beantragt und muss jetzt zusammen mit meiner 17-jährigen Tochter von 60 Euro in der Woche leben". (gru)