Eine milde Strafe für den Bauern, der mit seinem Treckergespann ein 15 Jahre altes Mädchen überrollte und tödlich verletzte: Das Amtsgericht Harburg verurteilte den 63 Jahre alten Ernst W. nach vier Verhandlungstagen wegen fahrlässiger Tötung zu 640 Euro Geldstrafe (80 Tagessätze zu acht Euro).

Harburg. Der Angeklagte konnte glaubhaft machen, dass er gemeinsam mit seiner Ehefrau nur rund 500 Euro Bargeld im Monat zur Verfügung hat, deshalb wurde der Tagessatz so niedrig angesetzt. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwältin Charlotte Moll. Sie hatte ein halbes Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

So war es nach den Feststellungen des Gerichts zu dem tödlichen Unfall gekommen: Ernst W. wollte mit seinem Treckergespann bei Spät-Gelb, vielleicht auch schon bei Rot vom Eißendorfer Waldweg aus die Bremer Straße überqueren. Gegenüber wartete die 15 Jahre alte Fenja mit ihrem Fahrrad am Fußgängerüberweg. Als die Ampel für sie auf Grün sprang, fuhr sie los und wurde mitten auf der Kreuzung von der Zugmaschine überrollt. Sie starb fünf Tage später.

"Ich bin noch bei Grün gefahren", verteidigte sich Ernst W., doch die Zeugen widerlegten diese Behauptung eindeutig. "Ich habe klar gesehen, wie die Ampel für die Radfahrerin auf Grün sprang", sagte Bernd M. (55) aus Horneburg. Drei weitere Zeugen bestätigten diese Aussage. Bei der Untersuchung des Treckergespanns hatte Gutachter Albrecht Hocks (60) haarsträubende technische Mängel festgestellt. Der mit zwei Tonnen Bauschutt beladene zweiachsige Anhänger war ungebremst, auch bei einer Vollbremsung schob er also die Zugmaschine noch einige Meter vor sich her. Bei dem Trecker selbst wirkten die Bremsen nicht gleichmäßig. Ernst W. hätte seinen Hof mit dem Gespann überhaupt nicht verlassen dürfen. Auf jeden Fall aber hätte er nicht mehr bei Gelb in die Kreuzung hineinfahren dürfen. "Es hätte ihm klar sein müssen, dass er sich mit seinem langsamen Gespann noch auf der Kreuzung befand, während der Querverkehr schon Grün hatte", sagte Amtsrichter Sebastian Wassmann in seiner Urteilsbegründung. Doch auch das Unfallopfer hatte nach den Feststellungen des Gerichts eine gewisse Mitschuld: Fenja hatte die Kopfhörer ihres MP3-Players im Ohr und überhörte vielleicht deshalb den lauten Trecker.

Ernst W. bedauerte den Unfall in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung, bestritt aber bis zum Schluss seine Schuld. Er tat dies sogar noch heftig während der Urteilsbegründung, der Richter musste ihn mehrmals zur Ruhe ermahnen.