Der Rat der Gemeinde Jesteburg hat beschlossen, die marode Jesteburger Festhalle abreißen zu lassen. Diese Entscheidung steht am Ende eines jahrelangen Streits mit den Schützen (die Harburger Rundschau berichtete mehrfach).

Jesteburg. Seit Jahren besteht der Schützenverein auf seinem eingetragenen Nutzungsrecht für die Schützenhalle und verhindert so, dass die Gemeinde das insgesamt rund zehn Hektar große Grundstück inklusive Halle an einen Investor verkaufen kann, der dort einen Verbrauchermarkt bauen will. Mit seinem Beschluss, die Halle nun notfalls auch gegen den Willen der Schützen abreißen zu lassen, beruft sich der Rat auf die neue Erkenntnis, dass ein "Nutzungsrecht nur so lange ausgeübt werden kann, wie die Festhalle nutzbar ist. Ist sie aber abgerissen, ist sie eben nicht mehr nutzbar", sagt Jesteburgs Samtgemeindebürgermeister Hans-Heinrich Höper (parteilos). Ein Gutachten zu der Halle zeige, dass das Nutzungsrecht der Schützen auf die Halle nicht, wie bislang angenommen rund 80 000 Euro, sondern rund 37 000 Euro wert sei. "Und da müssen wir als Gemeinde eben auch mal einen Strich ziehen und sagen, dann bezahlen wir das Geld, damit wir in der Sache Festhalle endlich weiter kommen. Wir können die Investoren nicht noch länger hinhalten", sagt die Ratsfrau Britta Witte (CDU).

Die Schützen seien informiert gewesen, dass sich der Rat mit dieser Entscheidung befasse. Ihnen sei bekannt gewesen, wann die Entscheidung fallen würde, "die Schützen müssen sich jetzt mal bewegen", so Witte. Höper: "Die Vertreter des Vereins wollten im Vorstand darüber beraten, ihre Herbstversammlung vorzuziehen, um einen konkreten Antrag zur Sitzung vorlegen zu können. Das ist nicht passiert. Der Verein hat sich in keiner Weise gerührt", so Höper.

Wenn sich die Schützen jetzt nicht entschließen, ihren Schießstand, der an die Halle angebaut wurde, aufzugeben und ihren Teil des Grundstücks an die Gemeinde abzutreten, wird nur die Festhalle abgerissen, das Gemeindegrundstück verkauft. Der Investor kann dann den Verbrauchermarkt bauen.