Jork. Der Winter naht, der erste Frost und nasses Laub sorgen für Glätte auf den Gehwegen. Wegen der Rutschgefahr weist die Gemeinde Jork darauf hin, dass Anlieger der öffentlichen Straßen und Wege verpflichtet sind, Gehwege zu reinigen und zu streuen. Anwohner müssen demnach die Bürgersteige sowie gemeinsame Geh- und Radwege schneefrei und bei Glätte durch Streuen begehbar halten. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss, so die Vorschrift, ein mindestens ein Meter breiter Streifen im Seitenraum der Straße oder am äußeren Fahrbahnrand schnee- und eisfrei gehalten werden, damit Fußgänger problemlos die Straße passieren können. Die Reinigung muss an Werktagen bis 7 Uhr und an Sonntagen bis 9 Uhr erfolgen. (fms)