Auch für ein Kleinkraftrad benötigt man eine Fahrerlaubnis - das weiß nun auch ein 62-Jähriger, der mit seinem Motorroller auf der Elbsdorfer Straße in Richtung Marschacht unterwegs war und von der Polizei kontrolliert wurde. Auf Nachfrage konnte er keinen Führerschein vorlegen, behauptete gegenüber den Ordnungshütern, man brauche für den Roller auch keinen. Daraufhin wurde er von den Beamten eines besseren belehrt und musste sein Gefährt nach Hause schieben.