Braucht man zum Autofahren eine Schusswaffe? Wohl eher nicht, dennoch fuhr Robert M. (48) einen Schreckschuss-Revolver ständig in seinem Mercedes spazieren.

Harburg. Auf der Cuxhavener Straße in Harburg soll er dann mit dem Schießeisen eine Szene wie aus einem schlechten Action-Film geliefert haben. Durch einen plötzlichen Spurwechsel zwang er eine nachfolgende Autofahrerin zur Vollbremsung und bedrohte sie und ihren Beifahrer durch das Seitenfenster mit dem Revolver. Das warf ihm der Staatsanwalt vor dem Amtsgericht Harburg vor. Das verängstigte Paar hatte sofort die Polizei alarmiert. Vor seiner Wohnung wurde der Revolverheld schon von den Beamten erwartet.

In der Verhandlung verlas der Angeklagte eine Erklärung, in der er sich selbst als Opfer darstellte. Er habe sich zunächst völlig korrekt verhalten, vor dem Spurwechsel auf ausreichenden Abstand geachtet und den Blinker gesetzt. Danach habe der nachfolgende Wagen sich neben ihn gesetzt, der Beifahrer habe ihn mit wüsten Gebärden bedroht und ihm den ausgestreckten Mittelfinger präsentiert. "Ich hatte Angst, womöglich wäre der Mann an der nächsten roten Ampel ausgestiegen und auf mich losgegangen", sagte er, "deshalb habe ich ihm den ungeladenen Revolver nur in der flachen Handfläche gezeigt, ich habe die Mündung nicht auf ihn gerichtet", beteuerte er, "inzwischen habe ich eingesehen, dass auch das nicht in Ordnung war, und ich möchte mich für dieses Verhalten ausdrücklich entschuldigen".

Die Autofahrerin und ihr Beifahrer hatten den Vorfall anders in Erinnerung. Herr M. habe sie zur Vollbremsung gezwungen und dann mit dem Revolver genau auf sie gezielt, sagten die beiden Zeugen.

Die Richterin interessierte sich nur am Rande für die Verkehrssituation vor der Revolver-Szene, entscheidender war für sie das Gefuchtel mit der Waffe. "Was immer auch der Sache vorausgegangen sein mag, so geht es auf keinen Fall", musste Herr M. sich anhören. Weil aber dann doch nichts Schlimmes passiert war, schlug sie ihm und dem Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von 600 Euro Geldbuße vor. Der Angeklagte erklärte sich unter Gejammer einverstanden, "das tut aber richtig weh", stöhnte er. "Das soll es auch", konterte die Richterin. Nachdem auch der Staatsanwalt zustimmte, konnte Herr M. den Saal als freier Mann verlassen.