Ein Mann kauft einen Kochtopf, verbrennt sich beim Kochen an den heiß gewordenen Henkeln die Finger und verklagt daraufhin den Hersteller des Topfes auf Schmerzensgeld. Eine Geschichte aus den USA? Nein, dieser Fall wurde jetzt vor dem Amtsgericht Winsen verhandelt.

Winsen. Für 9,99 Euro hatte der Kläger Dirk O. 2007 bei "famila" einen Kochtopf aus Aluminium erworben und zwar - wie sein Rechtsanwalts Henning Grewe betonte - ohne einen Warnhinweis darauf, dass die Henkel sich beim Kochen erhitzen könnten. Ohne einen solchen Hinweis dürfe man als Kunde heutzutage erwarten, dass die Henkel isoliert seien. Von der Stahlwarenfirma E. forderte Grewe deshalb für seinen Mandanten 1000 Euro Schmerzensgeld, die Übernahme der Prozesskosten sowie die Erstattung des Topfes.

Vielleicht hätte Dirk. O. vor einem amerikanischen Gericht sogar Erfolg gehabt. Ist doch aus Amerika der Fall einer Frau bekannt, die McDonald's verklagte: Sie hatte sich beim Einkauf an einem Drive-In Schalter einen Becher mit heißem Kaffee zwischen die Beine geklemmt, diesen verschüttet und sich dabei die Haut verbrannt. Ihr wurde ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen und McDonald's dazu verpflichtet, auf den Kaffeebechern vor dem heißen Inhalt zu warnen.

Das Amtsgericht Winsen jedoch wies Dirk O.s Klage ab. Als Hersteller könne man davon ausgehen, dass ein Topf nicht von Kindergartenkindern benutzt werde, sondern von jemandem, der Grundkenntnisse im Kochen besitze, begründete der Direktor des Amtsgerichts Albert G. Paulisch sein Urteil.

Der Kläger hätte sehen können, dass die Henkel aus demselben Material waren wie der Rest des Topfes und daher damit rechnen müssen, dass die Henkel heiß würden. Für solche Fälle gebe es schließlich Topflappen. "Wer den Herd einschaltet, darf nicht den Geist ausgeschaltet lassen", schloss Paulisch seine Begründung.

Direkt nach dem Kauf des Topfes hatte Dirk O. bereits erfolglos gegen "famila" prozessiert. Nun bleibt ihm die Möglichkeit, mit seiner Klage gegen die Stahlwarenfirma E. vor das Landgericht Lüneburg in die nächste Instanz zu ziehen.