Eine schreckliche Erfahrung

"Mann ertrinkt im Badesee Todtglüsingen" Harburger Rundschau vom 10.08. 2009

Für die Angehörigen ist es unfassbar, die Nachricht vom plötzlichen Unfalltod eines Familienmitgliedes zu erfahren. Sofort wird gefragt, "wie konnte das geschehen?", "wer trägt die Verantwortung"? Auch für den TSV Todtglüsingen, als Betreiber des Badeparks, ist es schrecklich, diese Erfahrung zu machen. "Haben wir alle Vorsorge der Verantwortung und Aufsicht erfüllt?" wird man bei den Verantwortlichen fragen. Ich denke, ja, sie haben alle Sorgfalt walten lassen.

Der 42-jährige Mann dürfte, wie schon tausende Badeopfer vor ihm, einem einfachen physikalischen Phänomen zum Opfer gefallen sein. Schon morgen kann es wieder woanders oder auch hier passieren, ohne dass man das Unglück abwenden kann. Der Badesee ist ein stehendes Gewässer. Das durch die Sonne aufgeheizte Wasser liegt je nach Einstrahlungsdauer wie eine Scheibe ca. 30 bis 50 Zentimeter auf dem kalten Wasser. In den Tiefen hat das Wasser nur noch eine Temperatur von etwa 12 Grad. Zu einer Vermischung kommt es mangels Badebewegung nicht. Kommt das Wasser außer der Badezeit zur Ruhe, steigt das warme Wasser auf und das kalte versinkt.

Der Schwimmer taucht mit seinen Beinen etwa 1,50 Meter tief in das kalte Wasser ein. Dabei erstarrt das Blut in den Beinen und Unterkörper. Der Körper kühlt aus, das Herz ist nicht mehr in der Lage, den Blutkreislauf aufrecht zu erhalten. Das Herz bleibt stehen. Die Person ist tot und versinkt unverzüglich. Die einzige Rettung ist dann gegeben, wenn der Schwimmer den Kälteschock bemerkt, in die Rückenlage geht, die Beine an der Oberfläche aufwärmt und die kalte Zone unverzüglich verlässt.

Alle Naturbadeseen ohne Wasserströmung und größeren Tiefen weisen das Phänomen auf. Verantwortung trägt nur derjenige, der die Gefahr nicht kennt oder falsch einschätzt. Insofern dürfte der Tote für das Geschehene selbst verantwortlich gewesen sein, so bitter es für die Hinterbliebenen auch sein mag.

Burkhard Allwardt, Tostedt

Vor der Hundelobby eingeknickt

"Sie kämpfen gegen das Hundegesetz" Harburger Rundschau vom 12.08. 2009

Angesichts der bevorstehenden Wahl ist die CDU vor der Hundelobby eingeknickt .Der Leinenzwang und der Wesenstest für größere Hund wird nicht wie geplant eingeführt. Und das nur, weil die sich vor freilaufenden Hunden ängstigenden Bürger keine Lobby haben. Oft müssen sich Spaziergänger und Freizeitsportler in Feld und Flur dumme Sprüche von Hundebesitzern anhören, die das Leinengebot missachten.

Interessant ist das Vorhaben der Hundelobby, um Kinder vor der Bedrohung von Hunden zu bewahren. In Schulen soll Kindern ein Verhalten Hunden gegenüber beigebracht werden , das Hunde nicht zu Beißattacken reizt. Demnach muss wohl der Bürger sein Verhalten ändern, damit der Hund artgerecht, ohne Leine und Maulkorb gehalten werden kann.

Zum im Artikel erwähnten "Wirtschaftsfaktor Hund" fällt mir auch die tonnenschwere, unappetitliche Hinterlassenschaft ein. Auf einen diesbezüglichen Aufruf der Hundelobby an den Teil ihrer Klientel, der den Kot liegen lässt, wird man wohl vergeblich warten.

H.J.Pape , Marxen

Sachkundige Leute sind gefragt

Denjenigen, die den Entwurf für das Hundegesetz gemacht haben, kann man nur bestätigen, dass sie von der Materie völlig frei von Kenntnissen sich und sich nur dem Populismus verschrieben haben, um es einigen hysterischen Schreiern gerecht zu machen. Hoffentlich gibt es ausreichend sachkundige Leute, die im Landtag Gehör finden, damit ein derartiger Entwurf eines Gesetzes dahin verschwindet, wohin er gehört, nämlich in den Müll. Bevor man über Sachen redet, sollte man wenigstens mal einen Hund gesehen haben, damit man ihn nicht mit Löwen oder Tigern verwechselt.

Dr. Wilfried KrullWeizenhagen, Drage

Alkoholmissbrauch wird verharmlost

"Motorbrand verrät betrunkenen Fahrer" Harburger Rundschau vom 13.08. 2009

Geht eigentlich noch mehr Verharmlosung? Einleitend zu suggerieren, dass ein Autofahrer Pech gehabt hat, dass ein Motorbrand ihn als massiven Alkoholsünder geoutet hat, kehrt die Verhältnisse um. Im weiteren Verlauf wird der Leser nämlich aufgeklärt, dass der Fahrer 2,05 Promille gehabt hat. Hätte man da nicht formulieren müssen: Glück für die Allgemeinheit, dass er aufgeflogen ist? Genau solche Artikel führen dazu, dass das Problem Alkoholmissbrauch am Steuer und die Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer massiv verharmlost wird.

Axel Kürschner, Winsen/Luhe