Verdeckte Recherchen sind unverzichtbar

"Gänsemast rupft Tiere lebend", Harburger Rundschau vom 9. Juli

Wir sind über die extreme Tierquälerei empört und wütend. Wir hatten uns nämlich angesichts der Tatsache, dass der Betrieb zumindest in Teilbereichen vom unsinnigen Aufstallungsgebot betroffen ist und deshalb nicht mehr allen seinen Tieren artgemäßes Leben in Freilandhaltung gewähren konnte, auch unter Berufung auf dieses Zucht- und Vermehrungsunternehmen für die Aufhebung der restriktiven Vorschrift eingesetzt.

Verdeckte Recherchen, wie sie von Markus Müller durchgeführt werden (zum Beispiel früher schon im Zusammenhang mit der Kaninchenmast und dem Gänsestopfen), sind leider wohl unverzichtbar, weil die staatlichen Überprüfungen in der Regel nach Vorankündigung erfolgen und selbst dann, wenn sie wirklich einmal wegen dringenden Tatverdachts überraschend stattfinden, während der Anmeldung im Büro noch genug Zeit bleibt, Beweismittel zu beseitigen oder die Inaugenscheinnahme so ablaufen zu lassen, dass kritische Bereiche ausgespart werden.

Ich habe hat den Eindruck, dass das Kreisveterinäramt nach der Ära Herta Siebert nun unter Frau Dr. Krüger dem Tierschutz umfassend gerecht wird. Deshalb hoffen wir, dass jetzt von Amts wegen hart durchgegriffen wird - durch Sicherstellung der Rupfmaschine und die Einleitung eines Strafverfahrens durch Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Das wäre endlich ein abschreckendes Signal an andere Straftäter.

Eckard Wendt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. - Tierschutzfachverband, Hamburg (AGfaN), per E-Mail

Was sind das bloß für Gesetze?

Unglaublich, was sich in Wistedt vor den geschlossenen Augen des Harburger Kreisveterinärsamts abspielen kann. Die "Erklärungen" der Firmenleitung machen deutlich, dass der Respekt vor Tieren, egal ob Schlachtvieh oder Haustier, vielfach schlichtweg fehlt. "Lebende Gänse mit einer Maschine zu rupfen sei gesetzlich nicht verboten", behauptet der Juniorchef. Wenn das so stimmt, muss man sich fragen: Was sind das für Tierschutzgesetze?

Umso mehr sind Behörden und hier besonders das Veterinäramt in der Pflicht, genau und immer wieder hinzuschauen. Auch die Sommerpause sollte den Kreistag nicht davon abhalten, spätestens in der nächsten Kreisausschusssitzung einen genauen Bericht anzufordern. Persönlich halte ich es für richtiger, dieses Thema öffentlich zu diskutieren, denn die Beachtung in den Medien ist dankenswerterweise sehr groß und die Empörung in der Bevölkerung über diese Quälerei der Tiere auch. Da sind Erklärungen von Amtswegen dringend erforderlich. Als Kreistagsmitglied erwarte ich eine umgehende Stellungnahme aus dem Kreishaus.

Olaf Krause, Stelle

Tierquälerei ist keine Bagatelle

Der Vollzug des Tierschutzrechts liegt bei den Veterinärbehörden, also den Amtstierärzten. Es hat den Anschein, dass wieder einmal zuständige Behörden ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht nicht nachgekommen sind oder den Verstößen gegen Tierschutzgesetz und Haltungsverordnungen nicht mit den nötigen Maßnahmen entgegengetreten sind. Jetzt bleibt abzuwarten, wie der von Tierschützern dokumentierte tierquälerische Umgang mit Tieren - diesmal mit Gänsen, deren Lebensweise in Massentierhaltung sowie nicht artgerecht ist - von der Justiz behandelt wird. Tierschutz hat Verfassungsrang, aber noch immer werden Tierrechte nicht umgesetzt und wird nicht anerkannt, dass Tiere leidensfähige Lebewesen sind und Tierquälerei keine Bagatelle ist.

Vera Fauner, Stade

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