Die Gemeinde Rosengarten hat einen Formfehler bei der Prüfung des angemeldeten Bürgerbegehrens für einen Supermarkt am Standort “Landhaus“ in Klecken eingeräumt - damit ist das Bürgerbegehren doch noch nicht abgelehnt.

Klecken. Allerdings macht Bürgermeister Dietmar Stadie (SPD) in einem Schreiben an die Bürgerinitiative (BI) deutlich: Sollte das Bürgerbegehren mit den erforderlichen Unterschriften eingereicht werden, werde es wegen der "klaren gesetzlichen Regelung" für unzulässig erklärt werden. Nichts anders könne die BI erwarten. In Niedersachsen sind Bürgerbegehren über die Aufstellung von Bauleitplänen nicht zulässig. Die BI kündigte indes an, weiter Unterschriften sammeln zu wollen.

Darin bestand der Formfehler: Der Bürgermeister hatte der BI irrtümlich eine Rechtsbehelfsbelehrung zukommen lassen - obwohl sein Schreiben kein Verwaltungsakt, sondern nur eine Mitteilung gewesen sei.