Der Abriss eines gut 50 Jahre alten Einfamilienhauses mit separater Schwimmhalle in der Straße Haselhain ist gerade vollendet, und der Bauherr, die “Wohnresidenz Heimfelder Park“ (Gesellschafter David Schenk, Prokurist Matthias Wolpers), will dort in den kommenden Tagen mit dem Neubau einer drei Wohneinheiten zählenden Stadtvilla im Wert von etwa 1,4 Millionen Euro beginnen.

Harburg. Parallel dazu beginnt Matthias Wolpers (Wolpers & Partner) zurzeit in der Straße Am Waldschlößchen mit dem Abriss eines Hauses, um an selber Stelle für 1,7 Millionen Euro eine sechs Wohneinheiten zählende Stadtvilla zu errichten. Beide Neubauvorhaben sollen in gut einem Jahr, im Juli 2010, bezugsfertig sein. Alle Wohnungen sind nach Angaben von Wolpers bereits verkauft. Und unter den Käufern seien auch Familien mit Kindern.

In dem gesamten Verfahren von Bauantrag bis Baugenehmigung ist im Harburger Bezirksamt möglicherweise nicht alles glatt gegangen. Deshalb hatten sich gestern acht Bewohner aus der Haselhain/Waldschlößchen-Nachbarschaft mit ihrem Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck bei Baudezernent Jörg Heinrich Penner und dem für Harburg zuständigen Bauprüfer Gerd Rexrodt zu einem Informationsgespräch eingefunden. Sie sahen beispielsweise ihre Sammlung von 116 Unterschriften, mit denen sie gegen die Wohnverdichtung im bisherigen Einzel- und Doppelhausgebiet Stellung bezogen hatten, bei der Baugenehmigung nicht ausreichend berücksichtigt.

Jörg Heinrich Penner verwies auf eine erfolgte Abwägung nachbarschaftlicher und öffentlicher Interessen und betonte: "Der für das Gebiet gültige Baustufenplan sieht Wohnen in eingeschossiger offener Bauweise vor." Die Anzahl zu genehmigender Wohneinheiten richtet sich nach der Grundstücksgröße. Die Antragsteller der Bauvorhaben hätten ihre ursprünglich abgelehnten Pläne überarbeiten müssen und die neuen Pläne seien vom Stadtplanungsausschuss rechtlich zu beschließen gewesen. Dass die Verwaltung (Bezirksamtsleiter Torsten Meinberg und Baudezernent Penner) dann noch eine vierwöchige Vorbehaltsfrist Ende Mai verstreichen ließ (Penner: "Dazu sagen wir nichts. Nur: Es ist nicht optimal gelaufen. Und es läuft ein Ermittlungsverfahren"), sorgte schließlich durch die verstrichene Frist zwangsweise zur endgültigen Baugenehmigung. Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck ist der Auffassung, die Verwaltung sei den Bauantragstellern zu weit entgegengekommen. Gerd Rexrodt weist auf Einhaltung aller Vorschriften nach dem Baugesetzbuch hin.

Matthias Wolpers: "Sollte sich ein Gericht mit einem Widerspruch der Nachbarn befassen und es nun zu baulichen Verzögerungen kommt, würden sehr hohe Kosten auf die Verwaltung zukommen. Ich bin seit 30 Jahren im Geschäft und sorge dafür, dass bei mir alles nach Recht und Gesetz abläuft."