Nach Rechtsauffassung der Gemeinde Rosengarten dürfen die Einwohner nicht in einem Bürgerentscheid über einen Rewe-Markt am “Landhaus“ in Klecken abstimmen.

Klecken. Der nicht öffentliche Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat jetzt das von der Bürgerinitiative "Nahversorgung Klecken Eckel/Ja, aber richtig!" (BI) angemeldete Bürgerbegehen für unzulässig erklärt.

Die Begründung: Für einen Supermarkt auf dem Landhaus-Areal, wie von der BI gewünscht, muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Laut Niedersächsischer Gemeindeordnung sind Bürgerbegehren "über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen" unzulässig.

Die BI dagegen hält ihr "initiierendes Begehren", um Neues zu erreichen, für rechtmäßig. Sie wird am heutigen Donnerstag beraten, wie sie auf die Entscheidung reagieren will. Denkbar wäre eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg.