Opernsänger Prosper Christian Otto will das Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg anfechten und in Berufung gehen. Das Gericht hatte die Klage des Sängers abgewiesen und entschieden, dass die von der Stadt Buchholz verfügte Abrissverfügung für sein Haus rechtens ist.

Buchholz/Lüneburg. - Danach muss Otto einen Teil seines Haus in Sprötze zurückbauen, denn für das Grundstück gebe es nur eine Baugenehmigung für ein Wochenendhaus von 38 Quadratmetern. Otto habe die Grundfläche des Hauses ohne entsprechende Genehmigung auf rund 180 Quadratmeter vergrößert. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist für Otto "eine nicht rechtskräftige Fehlentscheidung". Richter Thomas Pump wirft er vor, dass dessen Urteil "auf zahlreichen eklatanten Rechtsfehlern" basiert sowie "auf falschen Angaben der Stadtverwaltung Buchholz". Aus diesem Grund hat Otto nun eine Lüneburger Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, ein Berufungsverfahren einzuleiten. "Ich ziehe die Sache bis zum Bundesverwaltungsgericht durch", gibt sich Otto kämpferisch. Beim Verwaltungsgericht in Lüneburg sei bisher noch kein Antrag auf Zulassung zum Berufungsverfahren eingegangen, so Pressesprecher Wolfgang Siebert auf Nachfrage des Hamburger Abendblatts. Erst wenn der Antrag vorliege, könne das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg darüber entscheiden, ob die Berufung durchgeführt werden kann. Wann das Oberverwaltungsgericht das entscheide, sei offen.

Otto beschuldigt die Stadtverwaltung Buchholz der "Aktenunterdrückung und Aktenmanipulation". Die bei Gericht vorgelegte Baugenehmigung für ein 38 Quadratmeter großes Wochenendhaus könne nicht seinem Grundstück zu geordnet werden. "Gericht und Öffentlichkeit wurden durch dieses Verhalten in unverantwortlicher Weise getäuscht."

"Die Baugenehmigung ist nach den uns vorliegenden Unterlagen eindeutig zuzuordnen", sagt der Pressesprecher der Stadt Buchholz, Heinrich Helms, zu den massiven Vorwürfen Ottos."Offensichtlich hat Prosper Christian Otto keine andere Baugenehmigung." Helms macht nochmals klar, dass die Stadt nicht auf einen kompletten Abriss des Hauses bestehe. Nur in der Größe, wie das Haus dort jetzt stehe, geht es nicht. Zu den Beschuldigungen sagt die Stadt: "Wir verwahren uns gegen diese Vorwürfe. Auf dieses Niveau der Auseinandersetzung werden wir uns nicht begeben."