Nach zwei Jahren stellt das Amt fest, dass der Baum nicht auf Frau Grattolfs Grundstück stand.

Wilhelmsburg. Die Feuerwehr Hamburg hat sich bei Edeltraut Grattolf aus Wilhelmsburg entschuldigt. Erneute "Recherchen beim zuständigen Fachamt des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte" hätten ergeben, dass der von der Feuerwehr gefällte Baum nun doch nicht auf Grattolfs Grundstück gestanden habe, heißt es in dem Schreiben an die Wilhelmsburgerin. Damit sei der "Kostenerstattungsbescheid aufgehoben". Wie berichtet, hatte die Wilhelmsburgerin am 20. April 2007 die Feuerwehr alarmiert, weil ein großer Baum, etwa 15 Meter von ihrem Grundstück in der Peter-Beenck-Straße entfernt, umzustürzen drohte. Kinder hatten neben dem Baum gespielt. Die Feuerwehr kam und fällte den Baum. "Als ich im Januar 2008 eine Rechnung von der Feuerwehr über 1863 Euro für den Einsatz bekam, dachte ich, das kann nicht wahr sein. Warum sollte ich für das Fällen eines Baumes bezahlen, der auf öffentlichem Grund stand. Natürlich legte ich sofort Widerspruch gegen diese Rechnung ein", sagt die Wilhelmsburgerin.

Nach mehr als einem Jahr bekam Edeltraut Grattolf dann auch schriftlich Antwort von der Feuerwehr der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Feuerwehr war nach "eingehender Prüfung" des Sachverhalts zu dem Ergebnis gekommen, den Widerspruch von Edeltraut Grattolf nicht gelten zu lassen, weil "der Kostenerstattungsbescheid dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht ergangen ist".

Am 3. Juni berichtete die Harburger Rundschau über den Fall. Auf Nachfrage sagte ein Feuerwehrsprecher, es laufe jetzt eine nochmalige Anfrage beim Bezirksamt-Mitte. "Nachdem mir nun das Ergebnis der eingeleiteten Recherche des Bezirksamtes vorliegt, musste ich feststellen, dass in der uns zur Verfügung stehenden aktuellen Flurkarte ihrer Straße der Grabenverlauf fehlerhaft eingezeichnet ist", schreibt jetzt Thorsten Beitsch von der Feuerwehr. Bis 1983 verlief dieser Graben entlang des Zaunes von Grattolfs Grundstück. Dann wurde der Graben um etwa 20 Meter nach Osten verlegt. Nun stand der Baum zwischen Graben und Gartenzaun. Grattolf: "Die Feuerwehr hat sich auf alte Karten aus dem Jahr 1983 bezogen und damit den Graben meiner Grundstücksgrenze gleichgesetzt. Nur so kann man zu dem Schluss kommen, der Baum stehe auf meinem Grundstück."

Die Feuerwehr kommt nun zu dem Schluss: "Somit ist eindeutig festzustellen, dass der damalig gefällte Baum nicht auf Ihrem Grundstück stand. Der Baum stand vielmehr auf öffentlichem Grund in der angrenzenden Grünanlage. Deshalb ist der strittige Kostenerstattungsbescheid aufzuheben und die Kosten sind vom Bezirksamt-Mitte zu tragen", schreibt Beitsch.