Dass sich ein Landkreis in seinem Regionalen Raumordnungsprogramm Optionen für spätere Planungen offen hält, gehört zum alltäglichen Geschäft der Planer.

Allerdings hat sich in der Vergangenheit auch gezeigt, dass aus diesen Optionen dann doch Realität werden kann. So geschehen beim Sandabbau. Da wurde die Kritik der Gemeinden mit dem Hinweis auf das Regionale Raumordnungsprogramm, das diese Flächen auswies, abgeschmettert. Und da zeigte sich, was am Ende die Planungshoheit der Gemeinde wert ist, wenn der Landkreis die übergeordnete genehmigende Behörde ist. Der Landkreis ist wichtig für die Gemeinden, er hat viele Aufgaben für sie übernommen, die sie aus eigener Kraft nicht erfüllen könnten. Und es ist wichtig, dass der Landkreis eine übergeordnete Planung macht. Dennoch muss die Frage erlaubt sein, warum der Kreis eine Autobahnabfahrt in Planung behält, die die Gemeinde strikt ablehnt.