20 Jahre genügte der DLRG-Schein eines Mitarbeiters. Jetzt muss erst ein Schwimmmeister eingestellt werden.

Neugraben

Mit einem "Anschwimmen" sollte das Freibad Neugraben eigentlich vor zwei Wochen eröffnet werden. Doch die Neugrabener standen im wärmsten April seit 1890 vor verschlossenen Freibadtüren. Schuld ist der Streit um den Punkt 4.2 des Merkblattes 94.05 des Bundesverbands Öffentlicher Bäder. Den hat das Team Arbeit Hamburg zum Anlass genommen, um neue Bedingungen für den Einsatz der für das Freibad unverzichtbaren Ein-Euro-Jobber zu stellen. Danach ist dort ein professioneller Schwimmmeister nötig. Doch der ist trotz bundesweiter Suche nicht aufzutreiben.

1988 hatte Bäderland das Freibad schließen wollen. Ein Verein sprang ein. Seitdem läuft der Betrieb unter seiner Regie. Unterstützung, früher durch ABM-Kräfte und heute durch "Teilnehmer einer Arbeitsgelegenheit", wie die Ein-Euro-Jobber im Behördendeutsch heißen, ist unverzichtbar. Das ohnehin auf öffentliche Gelder angewiesene Freibad, in das jährlich bis zu 17 000 Menschen kommen, wäre sonst nicht ansatzweise zu finanzieren. 20 Jahre funktionierte dieses Konzept. Dann kam der Punkt 4.2 des Merkblattes 94.05 ins Spiel. "Wenn keine Fachkraft im Freibad Neugraben angestellt ist und ausschließlich Teilnehmer einer Arbeitsgelegenheit im Betrieb tätig sind, ist die vom Gesetzgeber geforderte Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheit nicht gegeben", heißt es seitens des Team Arbeit Hamburg, "deshalb muss eine Fachkraft angestellt werden, oder die Arbeitsgelegenheit beendet werden." Peter Stratmann, Inhaber des silbernen DLRG-Scheins versteht das nicht. Bislang hatte seine Qualifikation gereicht. "Das Merkblatt ist eine Empfehlung", sagt er. Es sei vor allem die Auslegung der Behörde, die die Öffnung verhindert. Unterstützung bekommt er das vom Herausgeber des Merkblattes. "Es ist kein Gesetz", sagt Joachim Heuser, Sprecher beim Bundesverband öffentlicher Bäder. Ohnehin würde laut Merkblatt die Qualifikation Stratmanns ausreichen.

Beim Team Arbeit Hamburg hat man sich darauf festgelegt, dass es mindestens ein Fachangestellter für Bäderbetriebe sein muss, der dort eingestellt wird, damit die Ein-Euro-Jobber während des Schwimmbetriebs eingesetzt werden können.