Frist für Vorschläge für den Blauen Löwen des Landkreises Harburg endet am 10. Juli

Winsen. Die Stiftung des Freilichtmuseums am Kiekeberg erinnert noch einmal daran, dass bis zum 10. Juli Bewerbungen für den Kulturpreis des Landkreises Harburg, den Blauen Löwen, möglich sind. Die diesjährige Sparte lautet Tanzkunst/Ballett. Bewerben können sich Künstler oder Ensembles, die aus dem Landkreis stammen, hier ihren Wohn- oder Arbeitssitz haben oder im Landkreis Harburg mit ihrem Wirken Spuren hinterlassen haben. Vorschläge für Preisträger können auch von allen Bürgern des Landkreises beim Freilichtmuseum am Kiekeberg eingereicht werden.

Obwohl bisher noch recht wenig Bewerbungen eingegangen sind, sieht Georg Krümpelmann, Pressesprecher des Kreises, keinen Grund zur Beunruhigung. Die Frist sei noch lange nicht abgelaufen, und er gehe fest davon aus, dass noch Vorschläge kommen werden.

Sicherlich sei Tanzkunst und Ballett eine Sparte, in der es nicht so viele Aktive gebe wie beispielsweise in der Malerei oder im Plattdeutschen. "Aber wir wissen, dass es auch beim Tanzen Künstler und Einrichtungen gibt." Hinzu komme, dass es häufig einige Zeit dauere, bis die Bewerbungen zusammengestellt seien.

Die Unterlagen für die Bewerbung können bei Annika Flüchter im Freilichtmuseum angefordert werden und stehen auf der Internetseite des Kulturlandkreises Harburg als Download zur Verfügung. Mitmachen können Ausübende aller Tanzformen, Einzelpersonen ebenso wie Gruppen. Auch Institutionen im Landkreis, die das Tanzen oder das Ballett als künstlerische Darstellungsform etwa durch Ausbildung fördern, können Preisträger sein. Die Jury weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich der Blaue Löwe als Kulturpreis versteht und sich die Ausschreibung nicht auf den Tanzsport, sondern auf den Tanz als Kunstform bezieht, also auf die bildliche Darstellung von Gefühlen und Handlung durch den Tanz.

Zur Bewerbung ist ein Lebenslauf mit einer Liste der Projekte des Bewerbers notwendig. Zusätzlich sind Fotos hilfreich. Auch andere geeignete Darstellungen oder Nachweise wie zum Beispiel die filmische Dokumentation von Auftritten können beigelegt werden. Die Unterlagen sind mit Namen und Adresse zu versehen. Gegebenenfalls fordert die Jury zur Entscheidungsfindung kurzfristig weitere Unterlagen an. Die Bereitschaft, einen Ausschnitt aus dem Repertoire anlässlich der Kulturpreisverleihung vorzuführen, wird vorausgesetzt.

Weitere Informationen gibt es bei Annika Flüchter unter Telefon 040/79 01 76 71 oder im Internet.

www.kulurlandkreis-harburg.de