Harburg. Nicht essen und nicht richtig sprechen können, auf den Rollstuhl angewiesen sein, Betreuung rund um die Uhr: Bereits seit acht Jahren kämpft die schwerst behinderte Buchholzerin Sarah T. um ein angemessenes Schmerzensgeld gegen ihre Haftpflichtversicherung, den Generali-Konzern. Wie berichtet, verunglückte Sarah T. 2004 während eines Urlaubs in Italien mit ihrem Auto. Für Verdienstausfall, Therapien und sonstige medizinische Behandlungen muss die Generali aufkommen. Sarah T. will jedoch keine monatliche Rente, sondern streitet um eine Einmalzahlung in Höhe von 7,25 Millionen Euro.

Eine solche Summe hat in Deutschland noch nie eine Versicherung zahlen müssen. Das lehnte die Generali ab, bot stattdessen 2008 eine Gesamtabfindung in Höhe von einer Million Euro an. Per Gerichtsurteil vom Juli 2011 wurde der Versicherer allerdings dazu verurteilt, Entschädigungsleistungen in Höhe von 1,23 Millionen Euro zu zahlen, zuzüglich quartalsmäßig zu erbringender Rentenbeiträge in Höhe von 30 000 Euro bis zum Jahr 2063. Wie Sarah T.'s Anwalt, Versicherungsexperte Jürgen Hennemann aus Buchholz, mitteilt, zahlte die Generali nun nach einer Verzögerung von einem Jahr einen Betrag in Höhe von 372 800 Euro. Doch T. lehnt nach wie vor die Quartalszahlungen ab, will nicht 50 Jahre lang im Klammergriff der Generali bleiben. Ob sie doch noch eine Gesamtabfindung erhält, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.