Der Verkauf von Alkohol an Betrunkene soll unterbunden werden

Harburg. Harburgs Kioske fallen rechtlich unter den sogenannten Trinkhallenparagrafen, dem Gaststättengesetz. Diese Verwaltungsvorschrift von anno dazumal regelt nicht nur die Öffnungszeiten der vielen kleinen Verkaufsstätten, sondern beinhaltet auch, was genau dort verkauft werden darf.

Harburgs FDP stört es, dass besonders Kioskbesitzer rund um den Rathausplatz Bier und Schnaps an bereits Angetrunkene ausschenken.

Deswegen hat sich Carsten Schuster, Fraktionsvorsitzender der Liberalen in der Bezirksversammlung, dieses Regelwerk mal genauer angeguckt. "Nach dem Gaststättengesetz ist es verboten, alkoholische Getränke an sichtbar Betrunkene zu verkaufen", sagt Schuster.

Tag für Tag könne man allerdings beobachten, dass sich sehr stark betrunkene Kunden in den Trinkhallen mit Nachschub versorgen. Daher fordert Harburgs FDP die Verwaltung im Rahmen eines Antrags dazu auf, die Kioske durch Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) kontrollieren zu lassen. "Besonders dort, wo anwesende Trinker zum öffentlichen Ärgernis werden", sagt Carsten Schuster.