50 Räder sind am Bahnhof Neu Wulmstorf schon gestohlen worden. SPD und CDU wollen Videoüberwachung

Neu Wulmstorf. Die Gemeindeverwaltung und Neu Wulmstorfs Polizeichef Uwe Hesebeck halten eine Videoüberwachung der Fahrradständer am Bahnhof in Neu Wulmstorf für rechtlich nicht zulässig. Die SPD verlangt dennoch die Expertise eines Juristen und hält an ihrem Antrag fest, eine Kamera zum Schutz vor Fahrraddiebstählen prüfen zu lassen. Mit Unterstützung der CDU setzte die SPD den Prüfauftrag am Dienstagabend im Neu Wulmstorfer Ausschuss für öffentliche Ordnung mit fünf zu zwei Stimmen durch. Das letzte Wort wird der Gemeinderat haben.

Hintergrund des SPD-Antrags: Die hohe Anzahl von Fahrraddiebstählen bildet einen Schwerpunkt der Polizeiarbeit in Neu Wulmstorf. 120 Fahrräder sind im vergangenen Jahr in der Gemeinde gestohlen worden, allein 50 davon am Bahnhof. "Der Fahrraddiebstahl hat mittlerweile den Autoaufbruch als klassische Straftat zur Drogenbeschaffung abgelöst", sagt Polizeihauptkommissar Hesebeck.

Eine Videoüberwachung, so argumentieren die Sozialdemokraten, könnte eine geeignete Maßnahme sein, die Diebstahlszahlen zu senken und die Aufklärungsquote zu erhöhen. Es gehe nur darum, die Fahrradständer zu überwachen, nicht Fahrgäste zu filmen, die zu den Bahnsteigen gehen, betont Jürgen Waszkewitz (SPD).

Anders als auf den Bahnsteigen, die in die Zuständigkeit der Deutschen Bahn fallen, dürfte die Gemeinde auf ihrem Gelände mit den Fahrradständern am Bahnhof eine Kamera installieren. Aufzeichnen dürfte nur die Polizei, nicht die Gemeindeverwaltung.

Während in Großbritannien Videoüberwachungen im großen Stil üblich sind, stellt sich das in Deutschland schwieriger dar. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen genießt in der Bundesrepublik einen höheren Schutz.

Nach der Einschätzung von Uwe Hesebeck seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung zur Abwehr von Fahrraddiebstählen am Neu Wulmstorfer Bahnhof nicht erfüllt. "So sehr wir das als Polizei für die Generalprävention auch wünschen würden", sagt der Polizeichef.

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Ordnung und Sicherheit aber decke eine Videoüberwachung wegen des Deliktes Fahrraddiebstahl nicht. Eine erhöhte Anzahl von Raub- oder Gewaltdelikten könnten Rechtsgrund für eine Kameraüberwachung sein - nicht aber das Klauen von Fahrrädern. "Wir haben keine Straftaten von erheblicher Bedeutung am Bahnhof", sagt Hesebeck, "der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre nicht gewahrt."

Unklar sei auch, ob die Aufzeichnungen der Polizei in der Praxis tatsächlich weiter helfen. Viele aus der Tätergruppe könnten der Polizei gar nicht bekannt sein. "Wir haben hinterher ein Bild, wissen aber nicht, wer es ist", sagt der Polizeihauptkommissar.

Die SPD schließt sich dennoch nicht dem Vorschlag der Verwaltung an, den Prüfantrag für eine Videoüberwachung nicht weiter zu beraten. Ein Volljurist könnte vielleicht doch zu einem anderen Urteil kommen als de Gemeindeverwaltung, sagt Thomas Grambow (SPD). Fahrraddiebstähle und Sachbeschädigungen seien keine Bagatellen. Und warum, fragt der SPD-Politiker, dürften Blitzkästen videoüberwacht werden, die Fahrräder der Bürger jedoch nicht? Um die Kosten der Prüfung gering zu halten, soll die Verwaltung einen Experten des Städte-Gemeindebundes fragen.