Der Bebauungsplan der Gemeinde Egestorf und die Verträge zwischen Wirtschaftsförderern und Flying J Deutschland haben vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht stand gehalten.

WLH-Chef Wilfried Seyer kann zufrieden sein. Auch die Gemeinde hat mit ihrem Bebauungsplan sauber gearbeitet. Die Baugenehmigung des Landkreises Harburg ist nicht zu beanstanden. Nur der amerikanische Investor mit seinem ehedem aggressiven Auftreten bei Bürgern und Konkurrenz auf dem deutschen Markt ist zwar nicht am Widerstand der Menschen in Döhle und Evendorf, aber doch an der Weltwirtschaftskrise gescheitert.

Kläger und Bürgerinitiative mussten ihrerseits eine derbe Schlappe einstecken. Das OVG hält ihre Angst, mit der Idylle könnte es ein Ende haben, wenn der Autohof gebaut ist, für keinen Hinderungsgrund. Es gibt eben keinen Rechtsanspruch auf Idylle. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf den von der Bürgerinitiative immer wieder geforderten Runden Tisch mit der Kommunalpolitik. Aber es gibt ein Wahlrecht bei der nächsten Kommunalwahl. Und da wird es sich dann zeigen, wie ernst es die Bürger mit ihrem Protest meinten. Und nun steht ein neuer Investor vor der Tür, denn der Acker zwischen der Autobahn und dem Dörfchen Döhle scheint strategisch günstig gelegen vor den Toren Hamburgs. Allerdings darf der nächste Autohof-Betreiber fest damit rechnen, dass seine Nachbarn sehr genau darauf achten, was auf dem Acker passiert.