Immer wieder werde ich von Behördenschreiben vor Herausforderungen gestellt.

Da heißt es doch im Begleittext für meine Steuererklärung: Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von Paragraf 16 Absatz 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." Hand aufs Herz - wer macht denn auch so was? Immerhin bemüht man sich in den Amtsstuben um korrekte Formulierungen. So heißt es im Deutschen Lebensmittelbuch "Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."

Und wenn es ums Geld geht, schauen die Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit ganz genau hin: "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind und so weiter ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes." Wäre ich ja nie selbst drauf gekommen. Der Blick in die Gesetzbücher macht so dann und wann ebenfalls betroffen: Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet", heißt es im Kommentar zum Bundesreisekostengesetz. Wunderbar!

Dank der Post kenne ich nun den Unterschied zwischen den Begriffen "Verbeutelt" und "Versackt": "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden." Und mein Favorit in Sachen Bürokratie-Brüller liefert die Bundeswehr mit "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." Was wäre diese Nation ohne die Vielfalt ihrer Vorschriften...