Die künftige Nutzung des Geländes an der Autobahnabfahrt Evendorf ist weiter heftig umstritten. Es kann dort wohl nur ein Autohof gebaut werden.

Evendorf. Was wird aus dem Flying J-Gelände an der Autobahnabfahrt Evendorf? Die zwölf Hektar große Fläche gehört noch dem amerikanischen Ölkonzern, aber seine Autohof-Pläne haben sich mit der Insolvenz des Unternehmens in Luft aufgelöst. Bislang ist es dem Konzern nicht gelungen, einen Käufer für die Flächen, deren Ankauf von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Harburg (WLH) vermittelt worden war, zu finden.

Immer wieder kamen in letzter Zeit mögliche Interessenten ins Gespräch, zuletzt die Daimler AG, die dann aber wieder absprang. "Nach unseren Informationen ist die Tank & Rast GmbH als Interessentin jetzt auf den Plan getreten", sagt Sabine Heyden von der Bürgerinitiative "Lebenswertes Döhle". Heyden und andere Anwohner kämpfen gegen den Autohof vor ihren Heidedörfern. Weder die Makler noch Tank & Rast wollten auf Nachfrage Kaufabsichten bestätigen. Aus der Bonner Konzernzentrale hieß es lediglich: "Wir prüfen ständig Optionen für unser Geschäft."

"Es ist problematisch, einen Investor zu finden, der eine Fläche in dieser Größe bebauen will, und der Bebauungsplan ist sehr eng gestrickt. Es kann dort nur ein Autohof gebaut werden. Jede Planänderung würde wieder Monate in Anspruch nehmen", sagt Jörg Lojewski vom Hamburger Maklerbüro Engel & Völkers. Lojewski vermarktet die Flächen im Auftrag von Flying J Deutschland.

Der Widerstand der Bürger geht weiter

Mittlerweile wollen WLH und Flying J ihren Vertrag auflösen. Denn laut Vertrag hätte die WLH schon Ende letzten Jahres die Erschließungsarbeiten für die Fläche ausschreiben müssen. Aber: Wo es keinen Investor gibt, braucht es auch keine Straßen, Kanäle und Leitungen. Flying J Deutschland rückt immer mehr davon ab, die gesamte Fläche an einen einzigen Investor verkaufen zu wollen. Jörg Lojewski: "Würde man die Fläche aufteilen und mehrere Investoren suchen, wäre eine Vermarktung aussichtsreicher."

Aber auch wenn nicht klar ist, wer in Evendorf investiert, der Kampf von Anwohnern und den Mitgliedern der Bürgerinitiative "Lebenswertes Döhle" gegen einen Autohof vor ihrer Haustür geht weiter. Am kommenden Dienstag, 11. Mai, wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg darüber entscheiden, ob in Evendorf ein Autohof gebaut werden darf oder nicht. Das Gericht behandelt dann die Klagen der Bürgerinitiative. Zum einen klagen die Anwohner gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Egestorf, der einen Autohof beinhaltet, zum anderen wird gegen die Baugenehmigung, die der Landkreis Harburg am 1. Oktober 2008 an Flying J erteilte. Von Evendorf aus wollte der US-amerikanische Mineralölkonzern Flying J mit einem Autohof der Superlative seine Europa-Offensive starten. Die Amerikaner wurden von der weltweiten Finanzkrise hart getroffen. Mit ihrer Klage reagierten die Anwohner auf die Rodungsarbeiten im Jahr 2009.

Das Oberlandesgericht muss jetzt entscheiden

Unabhängig von der Suche nach einem Nachfolger für Flying J muss nun das OVG klären, ob die Kläger im Recht sind, wenn sie behaupten, der Bebauungsplan sei rechtswidrig, weil die ökologischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Folgen eines Autohofes an dieser Stelle nicht ausreichend abgewogen worden seien. Schon als die Rodungsarbeiten durchgeführt wurden, hatten die Kläger einen vorläufigen Baustopp erwirken wollen. Den Antrag hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt. Die Begründung: "Die Nachbarn werden nicht in eigenen subjektiven Rechten verletzt." Die Auswirkungen des Autohofs seien den Antragstellern zuzumuten.

Zu den Klägern gehört auch Sabine Heyden. "Es mutet seltsam an, wenn über beide Klagen in kurzfristiger Terminansetzung vom Gericht entschieden werden soll, und zwar über beide Verfahren am selben Tag. Bei einem für die Kläger negativen Ausgang der Verhandlung wäre der Weg frei für einen neuen Investor." Es sei schon beachtlich, dass Egestorf den Heidepastor Wilhelm Bode als Förderer der Heide feiere und andererseits mit "Macht ein Autohof vor den Toren dieser Heide durchgeboxt werden soll".

Der Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg, Sven-Marcus Süllow, hingegen hält die Terminierung beider Klagen für vernünftig: "Es ist sinnvoll, beide Klagen zusammen zu behandeln, in beiden Fällen geht es um die selbe Sache." Süllow rechnet damit, dass das Gericht am Ende des ersten Verhandlungstermins auch zu einem Ergebnis kommen wird.