25 Monate für den Mann, der an der Winsener Straße einen Fußgänger überfuhr und tötete

Harburg. In voller Fahrt erfasste der VW Passat den Fußgänger auf einem Überweg an der Winsener Straße und schleuderte ihn auf die Fahrbahn. Der 44-Jährige starb einen Tag nach dem Unfall an seinen schweren Kopfverletzungen. Der Autofahrer hatte die Ampel bei Rot überfahren, er war betrunken und hatte keinen Führerschein. Nach dem Unfall war er zu Fuß geflüchtet, wurde aber auf einem nahe gelegenen Spielplatz festgenommen. Am Freitag wurde gegen Viktor G. (27) vor dem Schöffengericht Harburg verhandelt. Die Staatsanwältin warf ihm fahrlässige Tötung, Fahren ohne Führerschein, Alkohol am Steuer und Unfallflucht vor.

"Ich wollte mir eine Zigarette anzünden, war dadurch abgelenkt und habe die rote Ampel wohl übersehen", versuchte der Angeklagte seine krasse Fehlreaktion zu erklären. Der medizinische Sachverständige sah die Unfallursache eher in den rund 2,2 Promille Alkohol, die Viktor G. zur Unfallzeit im Blut hatte. Nach eigenem Eingeständnis hatte der Angeklagte vor dem Unfall fast 20 Stunden lang getrunken, zuerst in der Kneipe, später dann zusammen mit Freunden auf der Straße. Zwei Monate vor dem Unfall war G. wegen vorsätzlichen Fahrens unter Alkoholeinfluss zu 30 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden, den Führerschein hatte er abgeben müssen.

An die Ereignisse nach dem Unfall konnte Viktor G. sich kaum erinnern: "Ich weiß nur noch, dass zwei Polizisten mir Handschellen angelegt und mich irgendwo hin gefahren haben". Er habe einsehen müssen, dass er alkoholkrank sei, er habe auch schon Kontakt zu einer Suchtberatung aufgenommen und wegen einer Therapie nachgefragt. iktor G. hat Arbeit, er ist verheiratet und hat einen neun Monate alten Sohn, seine Frau erwartet das zweite Kind. Wegen der Schwere der Schuld konnte das Gericht sich aber nicht zu einer Bewährungsstrafe entschließen. Viktor G. wurde zu zwei Jahren und einem Monat verurteilt, ein Monat zu viel für die Bewährung. "Sie haben den Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr offenbar nicht ernst genommen. Ihre Bemühungen um eine Alkoholtherapie waren auch wenig überzeugend", hielt die Richterin dem Angeklagten vor.

Ein neuer Führerschein darf ihm erst nach vier Jahren Sperrfrist ausgestellt werden. Der nach dem Unfall beschlagnahmte VW Passat wurde als Tatwerkzeug endgültig eingezogen.