Buchholz. Gehören Radfahrer auf die Straße oder nicht? Darüber wird in Buchholz diskutiert. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Radler innerorts auf die Straße. Es sei denn, ein Radweg ist vorhanden, dann muss dieser benutzt werden. Eine Gesetzesänderung macht es nun möglich, dass die Radwegpflicht nur gilt, wenn vom Fahren auf der Straße eine besondere Gefahr ausgeht. Die Stadt Buchholz ändert deswegen die Regelung für die Bendestorfer Straße zwischen Hamburger Straße und Holzweg und die Steinbecker Straße zwischen Schützenstraße und Steinbecker Mühlenweg. Dort ist Radfahrern nun freigestellt, ob sie auf der Straße oder auf dem Radweg fahren. Radwege dürfen jedoch nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden, es sei denn, es ist gemäß Ausschilderung erlaubt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Radfahrer dürfen auch auf Gehwegen fahren, wenn sie mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind. Dabei müssen sie auf Fußgänger achten und entsprechend vorsichtig fahren.