Asylbewerber können nicht einfach einer Arbeit nachgehen, solange ihr Verfahren nicht abgeschlossen ist. Dennoch erlaubt das Asylbewerberleistungsgesetz in einem gewissen Rahmen eine Beschäftigung für Asylbewerber. Die CDU-Fraktion im Stadtrat Buchholz hat daher beantragt, solche Beschäftigungsmöglichkeiten in der Stadt zu ermitteln. In Frage kämen beispielsweise Hilfstätigkeiten bei der Feuerwehr, beim Bauhof oder als Hausmeister. „Viele Flüchtlinge machen in Gesprächen deutlich, dass sie aus unterschiedlichen Motiven, sei es Langeweile oder Dankbarkeit, gern einer Beschäftigung nachgehen würden“, erläutert Antragsteller Jan Stöver. Der Verwaltungsausschuss hat sich jetzt einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Stadt, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Landkreis oder dem Herbergsverein, nach Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber sucht.