Harburg. Bei der Diskussion um die Überschwemmungsgebiete in der vergangenen Woche in Neugraben wurde kontrovers diskutiert. Der vom Abendblatt dabei zitierte Rechtsanwalt Jörg Plarre legt Wert darauf, dass er den Schutz der Allgemeinheit vor etwa drohendem Hochwasser in erster Linie als Sache der öffentlichen Hand sieht. „Zumal, wenn er mit so einfachen Mitteln wie Instandhaltung des Falkengrabens geschehen kann, dass vermindernde oder gar wertvernichtende Eingriffe in das Eigentum einzelner nur als ultima ration in Betracht kommen können und dass für solche Sonderopfer, wenn sie denn unumgänglich sind, Entschädigungen geleistet werden müssen.“