Das Gesundheitsamt Harburg stellt die „Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz” zum Monatsende ein.

Harburg. Diese Belehrungen benötigen Arbeitnehmer, die in ihrem Job mit Lebensmitteln hantieren. Die Bescheinigung über diese Belehrung ist im Volksmund immer noch als „Gesundheitszeugnis“ bekannt.

In ganz Hamburg ist ab November das Gesundheitsamt Eimsbüttel, Grindelberg 66, für die Belehrungen zuständig. Eimsbüttel war auch in den vergangenen Jahren schon für alle anderen Hamburger Bezirke die Anlaufstelle für die Belehrungen. „Nur Harburg bildete bislang ein Ausnahme, da das Harburger Gesundheitsamt einen Mitarbeiter hatte, der für die Infektionsschutzbelehrungen qualifiziert war“, sagt Bettina Maack, Pressesprecherin des Bezirksamts Harburg. Dies sei nun nicht mehr der Fall.

Auch besonders qualifizierte Ärzte können die Belehrung in ihren Praxen durchführen. In den anderen Hamburger Bezirken gibt es jeweils mehrere Praxen, die dies tun, in Harburg bislang nur eine. Die Teilnahme an der Belehrung kostet 27 Euro.