Dem ersten Flüchtling aus der Containerunterkunft in Tostedt drohte am Montag die Abschiebung in die Schweiz (das Abendblatt berichtete). Der Anwalt des Südsudanesen legte jedoch ein Attest vor, das ihm Reisuntauglichkeit bescheinigt. Aus diesem Grund bleibt er zurzeit noch verschont. Der Landkreis Harburg, der die Anweisung für eine Rückführung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekommen hat, sieht darin jedoch keinen Hinderungsgrund. „Es wird jetzt vom Gesundheitsamt geprüft, ob eine ärztliche Behandlung nötig ist“, erklärt Bernhard Frosdorfer, Pressesprecher des Landkreises Harburg. Die Rechtslage der Dublin-II-Verordnung sei eindeutig. Jeder Flüchtling kann Asyl nur in dem Land beantragen, indem er zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat. Mit dem Attest wurde die Rückführung somit nur aufgeschoben.