Nach dem Brand einer Wohnung am Sonntag (wir berichteten) sind die Brandermittlungen abgeschlossen worden. Die Polizei schließt eine Fremdeinwirkung aus. Als Brandursachen kommen demnach ein technischer Defekt oder eine fahrlässige Brandstiftung durch den später verstorbenen Bewohner in Frage. Die Wohnung des zu Tode gekommenen Mieters und die darüber liegende Wohnung sind zunächst unbewohnbar.