Winsen. Die Stadtverwaltung Winsen weist darauf hin, dass aufgrund der Vorbereitung des Haushaltsplanes für das Jahr 2015 Zuschussanträge von Vereinen und Organisationen bis morgen bei der Stadt einzureichen sind. Anträge, die nach dem 31. August eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zuschussanträge sind zu begründen; der Finanzbedarf ist nachzuweisen. Anträge auf Investitionskostenzuschüsse sind mit Vergleichsangeboten, Finanzierungsplan, Grundriss und Lageplan einzureichen.