Harburg/Winsen . In den vergangenen Wochen kam es immer wiedder vor, dass auf öffentlichen Grünflächen, an Waldrändern oder auf unbebauten Grundstücken Gartenabfälle und Kompost abgeladen wurden. Dieses Handeln kann eine Geldstrafe nach asich ziehen, da Gartenabfälle in der Landschaft Schäden anrichten können. Wildlebende Pflanzen werden überdeckt, die Aktivität der Bodenorganismen wird verringert und heimische, exotische und artfremde Pflanzen werden verdrängt. Grünabfälle gehören also in Grünmülltonnen und auf den Kompost.