Unter Hartz IV werden seit 2005 die Leistungen der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengefasst. Wer also nach einem Jahr Arbeitslosigkeit noch keinen neuen Job gefunden hat, bekommt Hartz IV. Auch Selbstständige, die nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können Hartz IV beantragen. Wer früher vom Sozialamt Geld bekommen hat, bekommt es jetzt vom Jobcenter. Die Jobcenter prüfen die Ansprüche der Antragsteller, dabei gelten alle Menschen, die in einem Haushalt leben als Bedarfsgemeinschaft. Auch ihr Einkommen wird geprüft.