Die Stadt Buchholz tauscht zum Jahresende die Schilder aus, die die Innenstadt-Parkzone begrenzen. Nach einer Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung ist der Beginn des Bereichs dann nicht mehr mit dem Verkehrszeichen „Eingeschränktes Halteverbot“ gekennzeichnet, sondern mit dem weißen „P“ auf blauem Grund. Dies ändert aber nichts daran, dass das Parken in der Innenstadt tagsüber gebührenpflichtig ist beziehungsweise die Parkscheibe im Auto sichtbar ausgelegt werden muss.