Harburg. Das Amtsgericht Harburg ist am Freitag auch in zweiter Sitzung noch zu keinem Urteil in dem Fall eines Rechtsextremisten aus Buchholz gekommen, der an dem rechtswidrigen Demonstrationszug der sogenannten „Unsterblichen“ am 17. Dezember 2011 in Eißendorf beteiligt war. Der 30-Jährige soll gegen das Vermummungsverbot und das Uniformierungsverbot verstoßen haben. Dem Gericht war es nicht gelungen, Zeugen aus Hannover, deren vollständige Namen ermittelt werden mussten, fristgerecht zu laden. Der Prozess wird am Montag, 11. November, 11 Uhr, fortgesetzt.