Der Anlass für die kreisübergreifende Ausarbeitung der neuen Satzung zur „Förderhöhe der Geldleistung an Tagespflegepersonen“ ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Die Vorsitzenden Richter der entsprechenden Kammer hatten bereits im November vergangenen Jahres die Satzung des Landkreises Nienburg/Weser für unwirksam erklärt.

Das Schriftstück und die darin festgesetzte Fördersumme differenziere beispielsweise nicht nach Sachaufwendungen und Lohn, heißt es in der Begründung.

MonatlichePauschalen könnten zudem im Einzelfall dazu führen, dass erbrachte Betreuungsleistungen in erheblichem Umfang nicht vergütet würden.

Außerdemwerde der zeitliche Umfang der Leistung nicht hinreichend berücksichtigt, heißt es in einer Pressemitteilung.